Aktenzeichen 29 W (pat) 73/10

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ECLI:
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RCN:
RCN7L2XM66DQ56BVGB

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 29.08.2016

Markenbeschwerdeverfahren – "Volks.Fahrrad (Wort-Bild-Marke)/VOLKSWAGEN" – zur Ernsthaftigkeit der Benutzung - Umsatz der vertriebenen Waren macht einen marginalen Teil am Gesamtjahresumsatz aus - Vermarktung dieses Warensortiments erscheint in wirtschaftlicher Hinsicht nicht objektiv ungerechtfertigt – zur Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen wegen hoher Bekanntheit oder Berühmtheit der Widerspruchsmarke

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