Aktenzeichen Au 1 E 18.1617

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN7KJC7V6K23AYC2A

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VG Augsburg: Entscheidung vom 01.10.2018

Anspruch einer politischen Partei auf Erweiterung der Plakatierungsmöglichkeiten vor Wahlen

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