Aktenzeichen 4 StR 197/21

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:120522U4STR197.21.0
RCN:
RCN7KBZPZSMADTLJNC

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.05.2022

Hauptverhandlung im Strafsachen: Voraussetzung der Protokollberichtigung; Revisionsgrund bei Versagung des letzten Wortes für den Angeklagten; Würdigung der Einlassung des Angeklagten im Urteil

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