Aktenzeichen VI B 75/14

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RCN7KBT7LCNRJ6GGGG

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 17.09.2014

Keine Bindung des BFH an die Auslegung des FG von Prozesserklärungen - Bezeichnung des Streitgegenstands in der Klageschrift - Auslegung eines Klageantrags

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