Aktenzeichen 2 ARs 196/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:081216B2ARS196.16.0
RCN:
RCN7JW7CYV3LTN3Q3W

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.12.2016

Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Verwaltungsrechtsweg für Klage auf Aufhebung einer Einstufung in eine Risikogruppe durch das Landeskriminalamt

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