Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 21.04.2022
Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Untersagung des Vollzugs einer Abschiebung nach Rumänien - unzureichende Sachaufklärung bzgl der Folgen des Ukraine-Kriegs - Folgenabwägung
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