Aktenzeichen 5 StR 441/12

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RCN:
RCN7H37WNB2AJ7NTKK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.10.2012

Kostenpflicht des Verurteilten: Billigkeit der Kostenentscheidung bei erheblicher Diskrepanz zwischen Anklage und Urteil

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