Aktenzeichen 8 CS 21.1056

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RCN7GEBSPS2XYXDUZR

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VGH München: Entscheidung vom 01.02.2022

Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz, wasserrechtliche Untersagungsanordnung, Stau- und Wasserkraftanlage im Flusslauf, Absenken eines oberirdischen Gewässers, Altrecht für einen Schwellbetrieb (verneint), Auslegung eines Verwaltungsakts, Festsetzung eines Absenkziels, Inhaltsbestimmung, Auflagenvorbehalt

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