Aktenzeichen IX ZB 286/11

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RCN7FX8VR2CR5FFC34

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.02.2013

Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Einbeziehung von wertausschöpfend mit einem Absonderungsrecht belasteten Forderungen in die Berechnungsgrundlage

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