Aktenzeichen VIII ZR 352/13

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RCN:
RCN7FQKUFAZ94USZ68

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Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 21.01.2015

Kaufpreisklage nach internationalem Warenkauf: Wirkungen einer Gerichtsstandsabrede zwischen dem chinesischen Verkäufer und dem deutschen Käufer im Hinblick auf ein prozessuales Aufrechnungsverbot und die Einrede des nichterfüllten Vertrages

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