Aktenzeichen II ZR 198/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:071221BIIZR198.20.0
RCN:
RCN7EELTLPSJ72639V

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.12.2021

Leistungsbestimmung durch Dritte: Bestimmung der Höhe eines Abfindungsguthabens durch Urteil

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