Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung beim Beschuldigten zur Ermittlung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht grds unzulässig, vorliegend allerdings unverhältnismäßig - Befragung zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, Anfrage bei der für den beamteten Beschwerdeführer zuständigen Besoldungsstelle sowie BaFin-Abfrage als weniger grundrechtsintensive Mittel
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