Aktenzeichen 2 StR 31/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:091017B2STR31.17.0
RCN:
RCN7CZSAUEJZBAFV9Y

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.10.2017

Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Voraussetzung der Gefährdung des Zwecks der Maßregel

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