Aktenzeichen Au 8 S 23.50409

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RCN7CY8GVHZAY98NXV

Verknüpfte Entscheidungen

VG Augsburg: Entscheidung vom 15.11.2023

Asyl, Afghanistan, Dublin-Verfahren, Abschiebungsanordnung nach Belgien, keine systemischen Schwachstellen im belgischen Asylverfahren, Rückkehr nach Belgien für alleinstehenden Mann zumutbar, Bezugnahme auf Bescheid des Bundesamts

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