Aktenzeichen V ZB 120/10

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RCN7BRYC2UR962LAET

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.09.2010

Abschiebungshaftverfahren: Erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren zur Feststellung der Glaubhaftigkeit des Vorbringens des Ausländers und dessen Glaubwürdigkeit; Verletzung des rechtlichen Gehörs im erstinstanzlichen Verfahren; Beruhen der Haftanordnung auf dem Verfahrensfehler bei inzwischen erfolgter Abschiebung

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