Aktenzeichen 2 BvR 1287/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160809.2bvr128716
RCN:
RCN7BKGPG9HDE8PVKX

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Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 09.08.2016

Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei einer Generalstaatsanwaltschaft - Zur Zulässigkeit der inhaltlichen Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen beim Leistungsvergleich - sowie zur zeitlichen Vergleichbarkeit von Leistungsbeurteilungen - hier: teilweise Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung, iÜ unbegründet - keine Verletzung von Art 33 Abs 2 GG bzw Art 19 Abs 4 GG

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