Aktenzeichen XI ZR 333/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:270721BXIZR333.21.0
RCN:
RCN7B4FF3W2G8YVPSF

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.07.2021

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist: Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung des Posteingangs und Notierung von Fristen bei Übertragung der Bearbeitung auf einen Auszubildenden

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