Aktenzeichen 4 AZR 147/10

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RCN:
RCN7ALCDXH2SVH6382

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 25.01.2012

Eingruppierung eines Klinischen Chemikers - Nichtanwendbarkeit des § 41 Nr 7 TV-L - kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

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