Aktenzeichen 6 W (pat) 39/08

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RCN7A7NLBUYST9WB9J

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 08.10.2013

Patentbeschwerdeverfahren – zur Unterbrechung bei Insolvenz der Einsprechenden – keine Ladung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur mündlichen Verhandlung

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