Aktenzeichen V ZB 162/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:140520BVZB162.16.0
RCN:
RCN78E6T6M6XAAXW63

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.05.2020

Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche Ausgangs- und Erledigungskontrolle bezüglich der verwendeten Nummer bei Telefaxübersendung fristwahrender Schriftsätze

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