Aktenzeichen 6 StR 111/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:300620B6STR111.20.0
RCN:
RCN788JXR5MTFY5PTK

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.06.2020

Einziehung von Taterträgen: Verzicht des Angeklagten auf sichergestelltes Bargeld zum Zweck der Schadenswiedergutmachung

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