Aktenzeichen 12 CE 23.1422

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RCN775GYXGZB2BEBYJ

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VGH München: Entscheidung vom 08.11.2023

Ausbildungsförderung nach Fachrichtungswechsel, Eignungsmangel, Unverzügliche Beendigung des Studiums, Beratungspflicht der Ämter für Ausbildungsförderung

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