Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.12.2015
Versorgungsausgleich: Bewertungsstichtag bei einer laufenden, schuldrechtlich auszugleichenden Versorgung; Berücksichtigung von Wertsteigerungen nach Ende der Ehezeit; Berücksichtigung der Selbstbeteiligung eines privat krankenversicherten Ausgleichspflichtigen an Krankenbehandlungskosten