Aktenzeichen 9 NE 23.1618

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ECLI:
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RCN:
RCN7692FJZ6686UFSL

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VGH München: Entscheidung vom 07.02.2024

Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans, Fehlende Dringlichkeit, Kein schwerer Nachteil oder sonstige wichtige Gründe, Gefahrlose Entwässerung hinreichend nachgewiesen, Festsetzung einer privaten Grünfläche, Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“, Konfliktbewältigung.

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