Aktenzeichen XII ZB 335/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:061217BXIIZB335.17.0
RCN:
RCN75XXPYWUSMU3WQD

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.12.2017

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einplanung einer Zeitreserve bei Nutzung eines Telefaxgerätes zur Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes

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