Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - zu den Sorgfaltsanforderungen bei der Beschwerdeerhebung mittels Telefax - hier: mangels Wiedereinsetzungsantrags keine Wiedereinsetzung gem § 93 Abs 2 BVerfGG - keine Wiedereinsetzung von Amts (§ 93 Abs 2 S 4 BVerfGG) wegen bei Verschulden der Fristversäumung
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