Aktenzeichen VII ZR 213/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:201119BVIIZR213.18.0
RCN:
RCN73BVY6U7VJ8CPYZ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.11.2019

Honorarklage des Bauunternehmers: Gehörsverletzung durch überspannte Anforderungen an den Klagevortrag zur Restforderung aus der Schlussrechnung

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