Nichtannahmebeschluss: Auswahlverfahren bzgl unterschiedlicher Stellen begründen grds eigenständige, nur auf das jeweilige Verfahren bezogene Bewerberverfahrensansprüche - zudem grds kein Schutz gegen Reduzierung des Teilnehmerfeldes im Falle einer Neubescheidung - hier: Bewerbungsverfahrensanspruch aus früherem Verfahren schützt nicht vor Stellenbesetzung anderer, nachfolgend ausgeschriebener Stellen - keine Verletzung von Art 33 Abs 2 GG - zudem Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Öffnen