Aktenzeichen 5 B 16/12

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RCN:
RCN722UCGR8MCYPZZH

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 18.12.2012

Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen; Abzug für zurückerlangte Grundstücke; Zugehörigkeit zum Unternehmen

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