Aktenzeichen W 10 S 21.60

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VG Würzburg: Entscheidung vom 23.03.2021

Abfallwirtschaftssatzung, Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Zwangsgeldandrohung, Antragsgegner, Rahmenvorgaben, Umweltverträglichkeit, Abstimmungsvereinbarungen, Aufschiebende Wirkung, Eigene Ermessensentscheidung, Entsorgungsstandards, Kostenentscheidung, Rechtswidrigkeit, Holsystem, Summarische Prüfung, Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Gemischte Siedlungsabfälle, Verwaltungsgerichte, Kooperationsprinzip, Kommunaler Wertstoffhof, Anordnung der aufschiebenden Wirkung

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