Aktenzeichen 3 Sa 151/16

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RCN:
RCN6Z99Z6F6SA9Z2CB

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LArbG München: Entscheidung vom 19.08.2016

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LArbG München: Urteil vom 28.07.2016

Anspruch einer Sicherheitskraft auf Mehrvergütung aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

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