Aktenzeichen 2 BvR 2915/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150824.2bvr291514
RCN:
RCN6XVHV7Y7TEAJELE

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.08.2015

Stattgebender Kammerbeschluss: Antrag auf Anhörung eines Sachverständigen (§§ 402, 397 ZPO) darf nicht allein deswegen verweigert werden, weil dem Gericht das Gutachten überzeugend und nicht weiter erörterungsbedürftig erscheint - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG)

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