Asylantragsablehnung als offensichtlich unbegründet, Herkunftsland Gambia, Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling im Zeitpunkt der Antragstellung, Volljährigkeit im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheids, Keine Vertretungsmacht der Betreuerin zur ursprünglichen Klageerhebung, Zustellungsmangel beim ursprünglichen Bescheid, Heilung durch Übermittlung einer Kopie des Bescheids (verneint)
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