Aktenzeichen 6 StRR 157/22

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RCN:
RCN6X6KSF26CZW97VG

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BayObLG München: Urteil vom 28.09.2022

Gesamtfreiheitsstrafe, Berufung, Revision, Schuldspruch, Rechtsfolgenausspruch, Dienststelle, Staatsanwaltschaft, Angeklagte, Polizeibeamter, Generalstaatsanwaltschaft, Anklageschrift, Polizeivollzugsbeamter, Untreue, Angeklagten, Revision der Staatsanwaltschaft, eigene Zwecke, untergeordnete Bedeutung

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