Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 24.02.2015
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausschluss des leiblichen Vaters von der Vaterschaftsanfechtung bei bestehender sozial-familiärer Beziehung von Kind, Kindesmutter und rechtlichem Vater
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