Aktenzeichen 1 StR 133/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:010621B1STR133.21.0
RCN:
RCN6WPU2UQD8N4LVCV

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.06.2021

Einziehung: Eigenmächtig angeeignete bei einem Dritten angefallene Vermögensvorteile

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