Aktenzeichen AN 18 S 21.01891

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RCN6W37KQ9L4BQAQCK

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VG Ansbach: Entscheidung vom 05.11.2021

Behördliche Aufforderung an den Personensorgebrechtigten zur Vorlage eines Nachweises über eine Immunität eines minderjährigen Kindes gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation von Masernschutzimpfungen verbunden mit der Androhung eines Zwangsgelds, Keine evidente Verfassungswidrigkeit der durch das Masernschutzgesetz eingeführten Be-stimmungen des § 20 Abs. 8 bis 14 IfSG, Keine der Masernschutzimpfung aufgrund einer Erkrankung von Geschwistern des zu impfenden Kindes, Wechsel der Personensorge zwischen dem Zeitpunkt des Bescheiderlasses (alleinige Personensorge der Mutter) und dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (gemeinschaftliche Personensorge beider Elternteile), Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Bescheiderlasses für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids nach § 20 Abs. 12 Satz 1 und Abs. 13 Satz 1 IfSG, Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der gerichtlichen Entscheidung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung nach Art. 36 i.V.m. Art. 31 VwZVG

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