Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 01.06.2018
Nichtannahmebeschluss: Versammlungsrechtliches Redeverbot bzgl einer nicht als Redner benannten Person - Verletzung von Grundrechten (Art 8 Abs 1 GG iVm Art 5 Abs 1 S 1 GG) nicht substantiiert dargelegt
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