Aktenzeichen 10 ZB 22.285

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RCN6UN93MN3UQH33WU

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VGH München: Entscheidung vom 03.01.2023

Allgemeinverfügung zum Gebrauch pyrotechnischer Gegenstände („Böllerverbot“) zum Jahreswechsel 2020/2021, (kein) Fortsetzungsfeststellungsinteresse, (keine) Wiederholungsgefahr

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