Aktenzeichen VIII ZR 48/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.01.2014

Wohnraummiete: Vorrangige Pflicht des Vermieters zur Inanspruchnahme des Gebäudeversicherers bei einem Wohnungsbrand; Nutzungsentschädigung bei Teilräumung nach Beendigung des Mietverhältnisses

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