Aktenzeichen 4 StR 317/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:310817B4STR317.17.0
RCN:
RCN6U67ZQ7XHQWWJQ9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.08.2017

Schwere Körperverletzung: Vorliegen einer „geistigen Krankheit“

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