Soziale Pflegeversicherung - finanzieller Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (hier: Reparatur und Wartung eines Treppenlifts) - Vorrang gegenüber zweckgleichen Leistungen der Eingliederungshilfe - Ausschöpfung bis zum gesetzlichen Höchstbetrag - neuer Zuschuss kann gewährt werden, wenn die Instandsetzung einer Ersatz- bzw Erstanschaffung gleichkommt
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