Aktenzeichen 22 C 21.3021, 22 C 21.3198, 22 C 21.3199, 22 C 21.3205

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ECLI:
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RCN:
RCN6TQEJXRBJNUD9RK

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VGH München: Entscheidung vom 09.03.2022

Streitwertbeschwerde, Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG bei der Beantragung von Corona-Überbrückungshilfe, Systematik des § 52 GKG, Streitwertfestsetzung für mehrere gleichartige, aber nicht miteinander verbundene Klagen auf Bewilligung von Corona-Überbrückungshilfe nach Klagerücknahme, kein Raum für Billigkeitserwägungen im Rahmen des § 52 Abs. 3 GKG

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