Aktenzeichen IV ZB 32/12

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.01.2013

Rückwirkende Aufhebung der Beiordnung eines Prozesskostenhilfeanwalts: Vertretung widerstreitender Interessen bei Abwehr einer Nachlassforderung gegen die Mutter von Pflichtteilsberechtigten nach Vertretung dieser bei Durchsetzung der Pflichtteilsansprüche

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