Aktenzeichen 9 B 22/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2017:080317B9B22.16.0
RCN:
RCN6SSL7R4Y6JPVBT2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 08.03.2017

Verzicht auf mündliche Verhandlung (§ 130a VwGO); Voraussetzungen bei komplexer Rechtslage

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