Aktenzeichen 2 StR 200/10

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RCN:
RCN6SK9RN4ZL7S3762

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.07.2010

Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr: Erforderliche Feststellungen bei Gewährung bzw. Annahme eines Vorteils für in der Vergangenheit liegende Bevorzugungen

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