Aktenzeichen 3 StR 11/15

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RCN6SGXZZ3JJWG46RV

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.09.2015

Beweiswürdigung in Strafsachen: Würdigung eines anfänglichen Schweigens eines Angeklagten; Berücksichtigung des Zeitpunktes eines Beweisantrags durch den Verteidiger eines bis dahin schweigenden Angeklagten

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