Aktenzeichen W 8 K 23.30161

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RCN6R4X6PA3YH4PFLQ

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VG Würzburg: Urteil vom 24.07.2023

Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Kläger in Deutschland, Berücksichtigung von Nachfluchtaktivitäten, Konversion vom Islam zum Christentum, Taufvorbereitung und Taufe in Griechenland, Kirchengemeinde Evangelistria in Griechenland, rumänisch-orthodoxe Kirche in Bamberg, griechisch-orthodoxe Kirche, Aschaffenburg, persönliches Bekenntnis zum Christentum, christliche Aktivitäten, Gottesdienste, Bibelstudien, Katechese, Missionierung, Glaubenskenntnisse, ernsthafter und nachhaltiger Glaubenswandel, identitätsprägende Glaubensbetätigung, andauernde religiöse Prägung, Bekräftigung durch christliche Gemeinde, zahlreiche Teilnahmen an regimekritischen Demonstrationen in Deutschland, Gefahrerhöhung durch repressive Maßnahmen gegen Protestbewegung im Iran, gesundheitliche Probleme, PTBS

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