Aktenzeichen 418 C 6420/17

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AG München: Entscheidung vom 02.11.2017

Berichtigung des Tatbestands nach unstreitig gestelltem Sachverhalt

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AG München: Urteil vom 14.09.2017

Kündigung des Wohnraummietvertrages wegen Störung des Hausfriedens

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