Aktenzeichen 5 StR 585/10

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ECLI:
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RCN:
RCN6PAQAY54WMGB5Z9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.03.2011

Strafzumessung: Strafmildernde Bedeutung einer überlangen Verfahrensdauer und Kompensation im Wege der Vollstreckungslösung

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